Das Kabinett Müller I wurde am 7. Oktober 1953 in der Verfassunggebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg ernannt, nachdem Gebhard Müller am 30. September 1953 zum Ministerpräsidenten gewählt worden war. Nachdem das Landesparlament am 11. November 1953 die neue Verfassung beschlossen hatte, wurde die Landesversammlung am Tag ihres Inkrafttretens, am 19. November, in einen Landtag umgewandelt. Das Kabinett Müller trat im Zuge dessen am 16. November zurück, um in der ersten Sitzung des Landtags am 19. November 1953, erneut – und in unveränderter Zusammensetzung – gewählt und vereidigt zu werden.

Einzelnachweise


Philipp Müller ist neuer Landesgeschäftsführer der CDU Baden

Landesschau BadenWürttemberg vom 4.4.2023 Landesschau Baden

Grünschwarze Landesregierung BadenWürttemberg Das ist das neue

Minister in freiwilliger Quarantäne Ministerium des

Bericht aus dem vom 10. Januar 2023 Staatsministerium Baden