Diese Liste nennt die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft während der 7. Wahlperiode (1970 bis 1974).
Der Hamburgischen Bürgerschaft gehören 120 Abgeordnete an. Die Bürgerschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Abgeordnete
Anmerkung: Mit Wirkung vom 19. Februar 1971 wurde der Artikel 38a in die Hamburgische Verfassung eingefügt. Seither ruht das Mandat eines Senators während dessen Amtszeit. Für ihn nimmt in dieser Zeit ein Nachrücker das Abgeordnetenmandat ein.
Literatur
- Handbuch der Hamburgischen Bürgerschaft, Personalien. 7. Wahlperiode, Hamburg 1970



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