Ein Kämmereidorf ist ein veralteter Rechtsbegriff, der Dörfer im Eigentum von Städten bezeichnete. Das Eigentum konnte durch Lehnsvergabe der Landesherrn, aber auch durch Kauf entstehen.

Namensherkunft

Der Begriff leitet sich von dem Amt des Kämmerers ab, der bereits im Mittelalter für die Finanzen der Stadt zuständig war. Er verwaltet nicht nur die Steuereinnahmen und sonstigen Abgaben der Stadt, sondern auch den Grundbesitz der Kommune. Dieser konnte neben Gebäuden, Feldern und Wäldern der städtischen Feldmark auch Liegenschaften außerhalb der eigentlichen Stadt umfassen. Dies konnte neben einzelnen Gebäuden und Höfen auch ein ganzes Dorf umfassen.

Umfang

Neben den Landesherren, dem Adel und dem Klerus bildeten Städte eine weitere Gruppe von Lehnsherren. Als solche waren die Städte auch für den Schutz, die Steuereintreibungen und die Gerichtsbarkeit zuständig. Kämmereidörfer besaßen zumeist ein Rittergut oder Vorwerk, welches die Stadt bewirtschaftete oder bewirtschaften ließ. Der Schulze des Dorfes wurde von der Stadt eingesetzt, wenn eine Kirche vorhanden war, besaß die Stadt meist das Patronat über sie. Als 1872 mit der Kreisordnung für die östlichen Provinzen auch in ganz Preußen (außer Posen) die Landgemeinden nicht mehr einem Gutsherrn unterstellt waren, endete auch die Zeit der Kämmereidörfer. Die Städte behielten jedoch zumeist ihre direkten Liegenschaften in der Gemeinde, teilweise bis heute.

Beispiele

Viele deutsche Städte haben im Laufe ihrer Geschichte Kämmereidörfer besessen.

Berlin

Die Stadt Berlin besaß im Laufe ihrer Geschichte eine Reihe von Kämmereidörfern. Die Stadt erwarb im Mittelalter einige Dörfer im näheren oder weiteren Umland. Das einzige Berliner Kämmereidorf, welches heute nicht zu Groß-Berlin gehört, ist Woltersdorf.

Frankfurt (Oder)

Die Stadt Frankfurt an der Oder besaß sieben Kämmereidörfer östlich und drei westlich der Oder. Die drei Kämmereidörfer westlich der Oder, Booßen, Kliestow und Tzschetzschnow wurden später in die Stadt eingemeindet.

Spandau

Die heute zu Berlin gehörende ehemalige Stadt Spandau besaß von 1295 bis 1872 die Herrschaft über das benachbarte Dorf Staaken. Das ehemalige Kämmereidorf Staaken gehört heute zum Bezirk Spandau.

Literatur

  • Max Haselberger: Woltersdorf – Die 700jährige Geschichte eines märkischen Dorfes. Berlin, 1931.
  • Hermann Seils: Die Bauern im Kämmereidorf Lüllemin der Stadt Stolp während der Leibeigenschaft (Erbuntertänigkeit) bis zu ihrer Entlassung im Jahre 1805. Eigenverlag, 2015.
  • Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts. De Gruyter Oldenbourg, 2003. ISBN 978-3-8282-0226-9.

Einzelnachweise


Heimatkreis Crossen/Oder Rusdorf

Kammeis in Tennenbronn im Schwarzwald

💰 Die Kämmerei der Landeshauptstadt Wiesbaden / Landeshauptstadt

Reiseführer Kemmerer 2024 das Beste in Kemmerer entdecken Expedia.de

Über uns